R E G E L N 14. INTERNATIONALER MUSIKKAPELLENWETTBEWERB «VILLA DE ARANDA» – ARANDA DE DUERO

14. INTERNATIONALER MUSIKKAPELLENWETTBEWERB

“VILLA DE ARANDA”

 

A R A N D A    DE    D U E R O

 

 

 

R E G E L N

 

 

  

JEDEN FREITAG IM JULI UND AUGUST 2013

ALLE KONZERTE BEGINNEN UM 22 UHR.

 

 

 

 

ORGANISIERT VOM:

 

AMT FÜR KULTUR UND BILDUNG

STADT ARANDA DE DUERO (SPANIEN)

EINLEITUNG

Das Amt für Kultur und Bildung von Aranda de Duero (Spanien) schreibt den 14. Internationalen Musikkapellenwettbewerb “Villa de Aranda” 2013 aus.

Die Geschichte vom Internationalen Musikkapellenwettbewerb “Villa de Aranda” beginnt im Jahr 2000 und seitdem hat er großes Ansehen auf nationaler Ebene erworben. 

Mehr als einhundert ausgewählte Musikkapellen aus verschiedenen Orten Spaniens und den Nachbarländern und mehr als dreihundert Teilnehmerkapellen ist ein eindeutiger Beweis für das Interesse, das dieser Wettbewerb zwischen Musikkapellen weckt.

Die Besonderheit des Wettbewerbes “Villa de Aranda” liegt in dem immer noch gehaltenen Geist, in dem er geschaffen wurde. Dieser Wettbewerb findet jeden Freitag im Juli und August um 22 Uhr unter freiem Himmel in der Altstadt von Aranda statt.

Während den Konzerten verwandelt sich der im Herzen der Stadt liegende Plaza del Trigo zu einem Konzertsaal unter den Sternen. Die Straβen beleben sich mit der Musik, die das Wochenende ankündigt .

Die musikalische Qualität ist zwar der wichtigste Aspekt in diesem Wettbewerb, man zieht aber auch Originalität, Vielfalt, Inszenierung usw. in Betracht.

Die ausgeglichene Zusammenstellung all dieser Aspekten gibt diesem Wettweberb einen besonderen und einzigartigen Hauch ein, der von allen Teilnehmerkapellen schon immer als sehr positiv betrachtet wurde. Dieses Jahr möchten wir einen Komponisten die Ehre erweisen, der aufgehört hat, uns mit seinen wunderbaren, in uns allen eingeprägten Klänge und Melodien Vergnügen zu bereiten. 

Am 25. April 2012 hat uns Rafael Taléns Pelló verlassen. Aufgrund der Verwaltungsfristen und um zu vermeiden, die Teilnehmerkapellen zu stören, haben wir damals entschieden, die Ehrung auf 2013 zu verschieben. Alle Hommagen an die Maestri aller Zeiten, die unsere musikalische Welt reicher und interessanter machen, werden nie genug sein. Wir danken Ihnen. Auf Sie, Maestro!

Der Internationale Musikkapellenwettbewerb “Villa de Aranda” regelt sich gemäβ der folgenden Regeln:

1. ANWÄRTER

1.1. Alle Musikkapellen, sowohl aus Spanien als auch aus dem Ausland, können an diesem Wettbewerb teilnehmen.

1.2. Der Wertbewerb wird jeden Freitag im Juli (5, 12, 19, 26) und August (2, 9, 23) 2013 stattfinden, eine einzige Kapelle pro Freitag.

1.3. Die Teilnehmerkapellen werden maximal 8 sein. Sollte es mehr Bewerber geben als Tage zur Verfügung, wird das Organisationskomitee nach ihren eigenen Kriterien die Teilnehmer auswählen.

1.4. Die Teilnehmer pro Kapelle werden zwischen 50 (Minimum) und 75 (Maximum), sein, zuzüglich des Dirigenten

1.5. Alle Kapellen müssen ihre eigenen Notenständer und Instrumenten mitbringen.

2. KONZERT

2.1. Alle Konzerte beginnen um 22 Uhr.

2.2. Alle Teilnehmerkapellen müssen am Tag und Ort ihres Auftritts rechtzeitig antreten (zwischen 19 Uhr und 19.30 Uhr für den Aufbau der Bühne). 

2.3. Die Konzertdauer beträgt maximal eine Stunde Musik; das Repertoire besteht aus zwei Pflichtstücken und Stücken freier Wahl. Die Dauer wird von der Jury kontrolliert: die Gruppe, die die Zeit überschreitet, wird bestraft.
Das Konzert wird in zwei geteilt (erstes Teil und zweites Teil), mit einer 10-minütige Pause dazwischen. 

2.4. Die Stadt Aranda de Duero setzt zwar das Konzert-Protokoll fest, aber man darf so viele Elemente hinzufügen, wie es für nötig gehalten wird, um mehr Schwung und Lebendigkeit auf das Publikum zu übertragen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Monat vor Beginn des Wettbewerbs das Amt für Kultur und Bildung und das technische Organisationskomitee darüber informiert und die Berechtigung dazu erworben wird.

2.5. Die Pflichtstücke werden in dieser Reihenfolge gespielt: das erste gennante Stück während des ersten Teils und das zweite während des zweiten Teils.

Die Stücke freier Wahl werden in der gewünschten Reihenfolge gespielt.

2.6. Auβerhalb des Wettbewerbs dürfen die Teilnehmerkapellen die Wünsche des Publikums mit einem einzelnen Stück erfüllen. (Dieses Stück wird nicht unter der festgesetze Zeit verbucht). Für dieses Stück gilt nicht die festgesetzte Konzertdauer. Um Ungerechtigkeiten zu vermeiden, bedeutet die Nichtbefolgung dieser Regel die Disqualifikation des Dirigenten.

3. PFLICHTSTÜCKE

3.1. Das Organisationskomitee hat folgende Pflichtstücke ausgewählt:

ERSTES TEIL:

Stück: SUITE IBÉRICA.

Komponist: RAFAEL TALÉNS PELLÓ

Verlag: Piles. Editorial de Música S.A.

 

ZWEITES TEIL:

Stück: INDIANA JONES SELECTION

Komponist: JOHN WILLIAMS

Bearbeitung: HANS VAN DER HEIDE

Verlag: Molenaar Editions.

Der von der Stadt Aranda de Duero organisierte Wettbewerb wird nicht für die Partituren verantwortlich sein, die von den Teilnehmergruppen während des entsprechenden Konzertes genützt werden.

4. STÜCKE FREIER WAHL

4.1. Die Teilnehmerkapellen entscheiden, welche Stücke freier Wahl sie spielen. Voraussetzung ist, dass die Spieldauer des ausgewählten Repertoires, inkl. die zwei Pflichtstücke, die Stunde nicht überschreitet.

4.2. Wenn die Bewerbung akzeptiert wird, müssen die in diesem 14. Internationalen Musikkapellenwettbewerb “Villa de Aranda” ausgewählten Gruppen das Verzeichnis der Stücken freier Wahl (mit Titel, Komponisten und Spieldauer), die Spielreihenfolge und drei eingebundene Kopien des Leistungskonzepts mit einer guten Aufmachung einsenden.

4.3. Die Vielfalt an Genres und Darstellungsstile der Stücke freier Wahl werden auch von den Gliedern der Jury bewertet: originalle Kapellenstücke, Pasodoble, Zarzuela, Soundtracks, Märsche, usw.

4.4. Die Gruppen sollen beachten, dass die Jury die Abwesenheit von Instrumenten oder Stimmen sanktionieren wird, die spezifisch auf die Partituren sind aber keine akustische Darstellung während des Konzerts haben. z.B.: Harfe, Klavier, Pflichtchor, usw.

5. ANMELDUNG

5.1. Die Anmeldungsfrist für die Teilnahme am 14. Internationalen Musikkapellenwettbewerb “Villa de Aranda” beginnt am nächsten Tag der Bekanntmachung dieser Regeln auf dem Anschlagbrett des Rathauses Aranda de Duero bis zum 15. Februar 2013.

5.2. Interessierte Kapellen müssen alle Absätze des beilegenden Gesuches richtig ausfüllen und an die folgende Adresse per Einschreiben schicken:

 CONCEJALÍA DE CULTURA Y EDUCACIÓN

XIV CERTAMEN INTERNACIONAL DE BANDAS DE MÚSICA “VILLA DE ARANDA”

CASA DE CULTURA.

Plaza del Trigo, 9

09400 ARANDA DE DUERO (BURGOS-ESPAÑA)

TELÉFONO: +34 947 51 12 75 – FAX: +34 947 51 15 13

Webseite: www.arandadeduero.es

E-Mail: educacion@arandadeduero.es

5.3. Bewerber für den 14. Internationalen Musikkapellenwettbewerb “Villa de Aranda” müssen auβer des Gesuches auch folgende Unterlagen mitschicken:

a)      Namen der Gruppe und kurzen Lebenslauf der Kapelle und des Dirigenten, jeweils nicht länger als ein getipptes Blatt.

Für eine richtige und gerechte Verdienstanalyse ist die Beweisführung erforderlich: Die Abschrifte der Diplomen des Dirigenten oder Preisen, die die Kapelle beitragen möchte, müssen durch die entsprechende Verwaltung oder Vereinigung beglaubigt sein.

b)      Zwei neue Bilder: einer der Kapelle und die andere des Dirigenten.

c)      DVD von einem Konzert oder Repetition der Musikkapelle, die vor kurzem stattgefunden haben.

5.4. Aus allen Bewerbungen wird das Organisationskomitee vor dem 15. März 2013 ihre Auswahl treffen. Die ausgesuchten Kapellen werden dann über ihren Darstellungstag schriftlich informiert. Sie bekommen ebenso die Kontonummer der Stadt Aranda de Duero, auf das eine Kaution von 450.- € als Garantie ihrer Teilnahme überweist werden muss. Diese Kaution wird maximal ein Monat nach Ende des Wettbewerbs an die Teilnehmerkapelle zurückerstattet Das Geld wird auf das Konto zurückerstattet, dessen Nummer auf dem Gesuch spezifisch angegeben und dessen Inhaber die Kapelle sein muss.

5.5. Die als Teilnehmer dieses 14. Musikkapellenwettbewerbes “Villa de Aranda” ausgesuchten Gruppen müssen die Kaution einzahlen und den Einzahlungsbeleg, das Verzeichnis der Stücken freier Wahl (Titel und Komponisten), die Spielreihenfolge und drei eingebundene Kopien des Leistungskonzepts vor dem 12. April 2013 per Einschreiben schicken. Ansonsten wird die Gruppe durch eine andere Musikkapelle ersetzt.
Wenn die aufgenommene Kapelle beim Wettbewerb nicht auftritt, wird die Kaution nicht zurückerstattet. 

15. Februar: ANMELDUNG

15. März: KANDIDATENAUSWAHL

12. April: VERSAND DES EINZAHLUNGSBELEGS DER KAUTION UND DER LISTE

DER STÜCKEN FREIER WAHL

6. JURYS UND PREISEN

6.1. Die Fachjury wird auf Vorschlag des Organisationskomitees des Wettbewerbs vom Amt für Kultur und Bildung von Aranda de Duero ernannt,. Es gibt auch eine Volksjury, die schriftlich abstimmen wird,jeweils nur eine Stimme pro Person.

6.2. Die Jurymitglieder? beurteilen die Kapellen mit einer Bewertung zwischen 0 und 10 Punkte auf folgenden Felder und nach folgenden Prozentsätze:

            – Pflichtstücke: 40% (Bewertungsdurchschnitt mal 40)
            – Stücke freier Wahl: 45% (Bewertungsdurchschnitt mal 45).
            – Allgemeine Bewertung: 10% (Bewertungsdurchschnitt mal 10).
            – Bewertung des Volksjury: 5% (Bewertungsdurchschnitt mal 5).

6.3. Das Urteil der Jury ist unanfechtbar. Wenn das geforderte Mindestniveau nicht erreicht wird, dürfen die Preise nicht vergeben werden.

6.4. Die Fachjury darf so viele ehrenvolle Erwähnungen (ohne Vergütung) festsetzen, wie sie für angemessen hält, wenn das künstleriche Niveau der Teilnehmer beim Wettbewerb es so empfiehlt .

6.5. Die zu verleihenden Preise sind:

  • Erster Preis: mit 4.000.- € und Trophäe der Stadt Aranda de Duero dotiert.
  • Zweiter Preis: mit 2.400.- € und Trophäe der Stadt Aranda de Duero dotiert.
  • Besonderer Preis für den besten Dirigenten: mit 800.- € und Trophäe der Stadt Aranda de Duero dotiert.

Die Preise werden in der Woche der Patronatfesten von Aranda De Duero (13. September bis 22. September 2013) verliehen.

6.6. Die Gewinner werden den Betrag der Preisen nach Steuerabzug (gem. geltendem Recht) bekommen.

ANDERE BEMERKUNGEN 

a) Sowohl die Anmeldung als auch die Teilnahme am 14. INTERNATIONALEN MUSIKKAPELLENWETTBEWERB “VILLA DE ARANDA” setzen das Einverständnis mit den Regeln voraus.

b) Das Amt für Kultur und Bildung von Aranda de Duero wird die passenden Maβnahmen ergreifen, um den richtigen Ablauf des Wettbewerbs zu garantieren und behaltet sich jedoch das Recht vor, durch unverschuldete Ursachen die Auftritte auf einen zu beschlieβenden Saal zu verlegen. Diese Entscheidung wird von dem / den Vertreter(n) der Stadt Aranda de Duero, dem Organisationskomitee, den Preisrichtern und dem / den Vertreter(n) der entreprechenden Musikkapelle gemeinsam getroffen werden.

d) Fahrtkosten:

  1. Die Teilnehmerkapellen, deren Herkunftsstadt weniger als 300 km von Aranda de Duero entfernt ist, sind dazu berechtigt, 602.- € als Fahrtkosten zu beziehen.
  2. Die Teilnehmerkapellen, deren Herkunftsstadt zwischen 300 km und 500 km von Aranda de Duero entfernt ist, sind dazu berechtigt, 752.- € als Fahrtkosten zu beziehen.
  3. Die Teilnehmerkapellen, deren Herkunftsstadt zwischen 500 km und 700 km von Aranda de Duero entfernt ist, sind dazu berechtigt, 902.- € als Fahrtkosten zu beziehen.
  4. Die Teilnehmerkapellen, deren Herkunftsstadt mehr als 700 km von Aranda de Duero entfernt ist, sind dazu berechtigt, folgende Beträge als Fahrtkosten zu beziehen:
  •  
    • 902.- € bis zur 700 km (für die ersten 700 Km.), plus
    • 0,50.- € per Km ab dem 700. Kilometer..

   z. B.: für eine Stadt, die 3.000 Km entfernt ist, wird der zu beziehende Betrag Folgendes sein: 902.- € + 1.150.- € (2.300 Km. x 0,50.- € ) = 2.052.- € 

5. Die Kilometeranzahl wird vom Herkunftspunkt bis Aranda berechnet. Nach Auftritt der Teilnehmerkapelle wird der Betrag für Fahrtkosten auf das Konto eingezahlt, dessen Nummer auf dem Gesuch spezifisch angegeben und dessen Inhaber die Kapelle sein muss.

d) Unterkunft:

  1. Die Mitglieder der Kapellen, deren Ursprungstadt zwischen 300 km und 500 km von Aranda de Duero entfernt ist, sind zu einer Übernachtung (die Nacht des Auftrittstages, Frühstück inkl.) berechtigt.
  2. Die Mitglieder der Kapellen, deren Ursprungstadt mehr als 600 km von Aranda de Duero entfernt ist, sind zu zwei Übernachtungen (Frühstück inkl.) berechtigt.
  3. Die Teilnehmerkapellen sind berechtigt, 35.- € pro Musiker pro Nacht als Unterkunfstkosten zu beziehen.
  4. Die Teilnehmerkapellen müssen die Buchung ihrer Unterkunft selbst organisieren.. Das Amt für Kultur und Bildung wird eine Unterkunftsliste besorgen.
  5. Nach Auftritt der Teilnehmerkapelle wird der Betrag für Unterkunftskosten auf das Konto eingezahlt, dessen Nummer auf dem Gesuch spezifisch angegeben und dessen Inhaber die Kapelle sein muss. 

e) Unterhalt:
 

  1.  
    1. Die Teilnehmerkapellen sind berechtigt, 9.- € pro Musiker als Unterhaltstkosten (für das Abendessen die Nacht des Konzerts) zu beziehen.
    2. Die Buchung des Abendessens muss direkt von der Teilnehmerkapelle organisiert werden.
    3. Nach Auftritt der Teilnehmerkapelle wird der Betrag für Unterhaltskosten auf das Konto eingezahlt, dessen Nummer auf dem Gesuch spezifisch angegeben und dessen Inhaber die Kapelle sein muss.

 
f) Wenn das Amt für Kultur und Bildung beschlieβt, eine musikalische Produktion des Wettbewerbs für ihre Verbreitung und Promotion zu machen, dürfen die Teilnehmerkapellen keine Beschwerde darüber einlegen.

g) Jede Teilnehmergruppe muss einen Vertreter benennen, der zur Preisverleihung gehen wird.

h) Das Amt für Kultur und Bildung von Aranda de Duero steht Ihnen für weitere Fragen zu diesen Regeln zur Verfügung: +34 947 51 12 75 oder per E-Mail: 

educacion@arandadeduero.es

IMPRESO DE INSCRIPCION 2013_DE.doc